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Anmeldung

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich bereits wissen, handelt es sich bei unserer Schule um eine “Offene Volksschule”. Das heißt, die Kinder haben nur am Vormittag bis 11:55 oder 12:55 Uhr  Unterricht, anschließend werden die Kinder entlassen oder besuchen die kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung.

Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung für das Schuljahr 24-25
Sollten Sie für Ihr Kind Betreuung am Nachmittag benötigen, melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 07.06.2024 dafür an.

Die von Ihnen bei der Anmeldung bekannt gegebenen Betreuungstage gelten für das gesamte Schuljahr.
An unserer Schule darf Ihr Kind mindestens 3 Tage, maximal 5 Tage pro Woche die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen.

Die Kosten betragen ca. 7,50€ für die Betreuung pro Tag. Eine Ermäßigung ist möglich und wird aufgrund der festgestellten Bemessungsgrundlage der zuständigen Servicestelle der MA10 gewährt. Das Formular für eine Beantragung, am ersten Elternabend im Juni. Bevor Sie dieses in der Schule einreichen können, müssen Sie die Ermäßigung von der MA10 Berechnungsstelle bestätigen und stempeln lassen. Bei Nichtzahlung von mindestens 3 Verrechnungsmonaten sind wir verpflichtet, Ihr Kind aus der Nachmittagsbetreuung auszuschließen.
Für die Anmeldung benötigen wir folgende Formulare bis spätestens 07.06.2024.:
NEU Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung (gelbes Formular)
- Datenerhebung und Zustimmung zum SEPA Lastschrift Mandat - 
für die Verrechnung
(die Formulare erhalten sie bei Nachfrage von der Schule)
Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die Anmeldeformulare deutlich früher abzugeben. Es erleichtert uns die Planung des nächsten Schuljahres.

Fristen für Änderungen im Schuljahr 24-25
Sollten Sie Ihr Kind von der Nachmittagsbetreuung an- oder abmelden wollen, benötigen Sie ein eigenes gelbes FormularEin solches bekommen Sie auf Nachfrage von der Schule.
Änderungen für das erste Semester, müssen bis zum 14.06.2024 erfolgen und treten ab September in Kraft. Änderungen, die wir bis zum 13.09.2024 erhalten, treten ab Oktober in Kraft. 

Danach können Änderungen, die wir bis zum 17.01.2025 erhalten, nur für das zweite Semester, erfolgen.

Sollte aus schwerwiegenden Gründen eine Abmeldung notwendig werden, kann diese mit Semesterende (bis zum 17.01.2025), ausschließlich per Formular: “Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung” für das zweite Semester vollzogen werden!

Fristen für Änderungen im Schuljahr 23-24
Sollten Sie Ihr Kind von der Nachmittagsbetreuung an- oder abmelden wollen, benötigen Sie ein eigenes gelbes FormularEin solches bekommen Sie auf Nachfrage von der Schule.
Änderungen für das erste Semester, müssen bis zum 20.06.2023 erfolgen und treten ab September in Kraft. Änderungen, die wir bis zum 15.09.2023 erhalten, treten ab Oktober in Kraft.
Danach können Änderungen, die wir bis zum 12.01.2024 erhalten, nur für das zweite Semester, erfolgen!
Sollte aus schwerwiegenden Gründen eine Abmeldung notwendig werden, kann diese mit Semesterende (bis zum 12.01.2024), ausschließlich per Formular: “Abmeldung von der Nachmittagsbetreuung” für das zweite Semester vollzogen werden!